Ansprüche gegen Ihre
Betriebsschließungs-Versicherung?

 Verzichten Sie nicht auf berechtigte Ansprüche!

 



Betriebsschließungen in der Gastronomie aufgrund CORONA

Verweigert auch Ihre Versicherung die Leistung?

Haben Sie mit Ihrer Versicherung einen 15%-Vergleich abgeschlossen?

 

 

 


Wir bündeln die Interessen geschädigter Gastronomen, prüfen die Möglichkeiten, sich von einem 15%-Vergleich zu lösen und sind dabei bundesweit tätig. 

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung bei der erfolgreichen Durchsetzung von Ansprüchen gegen große Versicherungsgesellschaften.



Die Gastronomie leidet derzeit besonders stark an den Auswirkungen der CORONA-Pandemie. Aufgrund der Schließungsverfügung der deutschen Behörden ist es Gastronomen nicht mehr erlaubt, ihren Gastronomiebetrieb in der gewohnten Weise fortzuführen. Zahlreiche Existenzen stehen auf dem Spiel.

Geeignete Versicherungen versprechen Abhilfe

Bei der Betriebsschließungsversicherung handelt es sich um eine Versicherung von Vermögensschäden, die dem versicherten Betrieb dadurch entstehen, dass die zuständige Behörde infolge des Auftretens einer nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtigen Krankheit oder eines Krankheitserregers am Versicherungsort die Betriebsschließung oder weitere entsprechende Maßnahmen anordnet.


Zahlreiche Versicherungen verweigern Leistungen

Es verwundert, dass gerade in der jetzigen Situation zahlreiche Versicherungsgesellschaften berechtigte Zahlungsansprüche verweigern und die Ansprüche ihrer Kunden aus der Gastronomie nicht erfüllen wollen.


Verzichten Sie nicht auf berechtigte Ansprüche!

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen rät betroffenen Gastronomen, die Leistungsverweigerungen der Versicherungsgesellschaften nicht zu akzeptieren. Ebensowenig sollten voreilig Vergleichsvorschläge der Versicherungen akzeptiert werden - schon gar nicht ohne anwaltliche Überprüfung Ihrer individuellen Situation und Ihrer konkreten Versicherungsbedingungen. Der Unterschied liegt im Detail. Lassen die konkreten Formulierungen in den Versicherungsbedingungen Raum für unterschiedliche Interpretationen, sind die Bedingungen im Zweifel zu Gunsten des Versicherungsnehmers auszulegen. Die bisherigen Erfahrungen unserer Kanzlei zeigen, dass in vielen Fällen die Ablehnungsgründe der Versicherungsgesellschaften nicht überzeugend sind und diese lediglich daran interessiert sind, sich der Leistungspflicht zu entziehen. Die insbesondere in Bayern aktuell im Raum stehenden Vergleichsangebote diverser Versicherungsgesellschaften sind unserer Ansicht nach völlig unzureichend und entsprechen nicht der Rechtslage.


Kanzlei Dr. Greger & Collegen setzt Ihre berechtigten Ansprüche durch!

Um die Ihnen zustehenden Rechte für Sie gegenüber Ihrer Versicherung durchsetzen zu können, bitten wir Sie, uns Ihre individuelle Situation zu schildern und uns Ihren Versicherungsvertrag inklusive der zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen zukommen zu lassen. Sofern Sie bereits mit Ihrer Versicherung Kontakt aufgenommen haben, lassen Sie uns bitte auch die bisherige Korrespondenz mit der Versicherung zukommen. Wir werden daraufhin Ihre individuelle Situation prüfen und Ihnen ein Angebot für die Vertretung unterbreiten. Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, stellen wir bei Ihrer Rechtsschutzversicherung eine Deckungsanfrage. Bitte lassen Sie uns hierzu auch Ihre Rechtsschutz-Vertragsdaten zukommen. Greift keine Rechtsschutzversicherung kommen auch Prozessfinanzierungen mit erfolgsabhängiger Vergütung in Betracht. Gerne unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Rechte und gehen soweit möglich im Wege der "Sammelklage" vor.


Eine schnelle Kontaktaufnahme mit unseren erfahrenen Rechtsanwälten ist über die folgende E-Mail-Adresse möglich:

gastro-hilfe@dr-greger.de


Lassen Sie uns per E-Mail folgende Unterlagen zukommen:

- kurze Sachverhaltsschilderung,

- Versicherungsunterlagen inklusive Versicherungsbedingungen ("Betriebsschließungsversicherung"),

- bisherige Korrespondenz mit Ihrer Versicherung (sofern vorhanden),

- ggf. Vertragsdaten Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Nach Erhalt dieser Unterlagen werden wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Die Erstprüfung erfolgt kostenlos.



Standort Regensburg:

Rechtsanwälte Dr. Greger & Collegen
Dr.-Leo-Ritter-Straße 7
93049 Regensburg

Tel.: 0941/6309960
Fax: 0941/630996-20
E-Mail: kanzlei-regensburg@dr-greger.de




Standort München:

Rechtsanwälte Dr. Greger & Collegen
Prinzregentenstraße 54
80538 München

Tel.: 089/23708480
Fax: 089/2370848-11
E-Mail: kanzlei-muenchen@dr-greger.de

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